10 Dinge, die Sie über Inkasso wissen sollten (2024)

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10 Dinge, die Sie über Inkasso wissen sollten (1)

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Stand: 23.05.2024

Inkasso bedeutet folgendes: Unternehmen beauftragen Dritte, um überfällige Rechnungen einzuziehen. Erfahren Sie in diesem Artikel, welche Inkassokosten Sie bezahlen müssen, welche nicht und wie Sie unseriöse Inkassounternehmen erkennen.

Was dürfen Inkassounternehmen?

Ein Inkassounternehmen darf Forderungen eintreiben, auf die ein Unternehmen Anspruch hat. Das bedeutet: Haben Sie zum Beispiel im Internet etwas gekauft haben und Ihre Rechnung nicht beglichen, bekommen Sie früher oder später Post von einem Inkassounternehmen oder einem Rechtsanwalt.

Für ein Inkassoverfahren müssen zwei wichtige Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Sie haben tatsächlich einen Vertrag geschlossen und schulden einem Unternehmen Geld. Rechtsanwälte nennen das eine berechtigte Hauptforderung.
  2. Sie sind mit der Zahlung in Verzug.

Nur wenn diese beiden Voraussetzungen erfüllt sind, darf ein Inkassounternehmen aktiv werden.

Gut zu wissen: Inkassounternehmen handeln entweder in Vollmacht für ein Unternehmen oder kaufen Forderungen auf.

Was bedeutet Zahlungsverzug?

Viele Menschen glauben, dass der Zahlungsverzug rechtlich erst nach der Missachtung von drei Mahnungen beginnt. Das ist falsch. Der Gesetzgeber hat klar geregelt, wann ein Zahlungsverzug vorliegt. Richtig ist: Im Zahlungsverzug sind Sie, wenn Sie

  • nach einer Rechnung eine Mahnung erhalten haben, die Sie nicht beachtet haben.
  • eine Rechnung mit Mahnhinweis* erhalten haben.
  • bei Vertragsabschluss vereinbart haben, innerhalb einer bestimmten Anzahl von Tagen oder zu einem bestimmten Termin den Betrag zu zahlen und Sie die Rechnung nicht fristgerecht begleichen. Ihr Vertragspartner muss Ihnen in solch einem Fall keine Rechnung ausstellen und auch keine Mahnung schicken.
  • zum Beispiel mit einer EC-Karte bezahlt haben und Ihr Konto nicht ausreichend gedeckt war.

*Eine Rechnung mit Mahnhinweis enthält einen Absatz, der so oder inhaltlich gleich aussieht:

„Der Rechnungsbetrag ist mit Zugang dieser Rechnung fällig. Wir weisen gemäß § 286 Abs.3 BGB darauf hin, dass Sie auch ohne Mahnung automatisch in Verzug geraten, wenn Sie den oben genannten Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit der Forderung und Zugang dieser Rechnung auf unserem unten genannten Konto eingehen lassen.“

Wenn Sie die Rechnung nach 30 Tagen nicht bezahlen, muss das Unternehmen keine weitere Mahnung schicken. Sie sind dann automatisch im Zahlungsverzug.

Welche Kosten darf das Inkassounternehmen verlangen?

Wer seine Rechnung so lange nicht bezahlt hat, dass ein Inkassounternehmen eingeschaltet wurde, der muss mit zusätzlichen Kosten rechnen. Die Unternehmen geben die finanziellen Belastungen an den Schuldner weiter, die durch den Zahlungsverzug entstehen. Gleiches gilt für die Kosten, die ein Inkassoverfahren verursacht.

Inkassokosten basieren auf den Preisen und Konditionen, die die Inkassounternehmen mit ihren Auftraggebern vereinbart haben. Die Höhe dieser Kosten hängt von den Umständen des Einzelfalles ab. Um Preistreiberei zu verhindern, sind die Inkassokosten für die Inkassodienstleister gesetzlich gedeckelt. Das bedeutet, dass die Inkassokosten zumindest nicht höher sein dürfen als der Betrag, den ein Rechtsanwalt einmalig berechnen dürfte, wenn er mit dem Fall beauftragt worden wäre.

Bei einem routinemäßigen Erstschreiben einfacher Art darf nureine 0,3-Gebühr angesetzt werden. Obwohl Inkassoschreiben in den meisten Fällen standardisiert sind und lediglich aus den immer gleichen Textbausteinen bestehen, verlangen die Unternehmen regelmäßig statt eines angemessenen Betrags weitaus höhere Gebühren von ca. 1,1 bis 1,3.

In konkreten Zahlen ausgedrückt: Bei einer ursprünglichen Forderung von bis zu 500 Euro können Inkassokosten mit Auslagen und Mehrwertsteuer statt 19,28 Euro (0,3-Gebühr) oder 32,13 Euro (0,5-Gebühr) schnell 77,11 Euro (1,2-Gebühr) betragen.

Woran erkenne ich, ob es bei den Inkassokosten mit rechten Dingen zugeht?

Prüfen Sie Rechnungen von Inkassobüros stets sorgfältig. Hinterfragen Sie dabei jede Position – die Rechnungen sind oft überhöht.

  • Stellt Ihnen das Inkassounternehmen zum Beispiel Kontoführungskosten in Rechnung, müssen Sie diese nicht bezahlen. Die Überprüfung der Forderung und der Eingang der Zahlung gehören zur allgemeinen Geschäftstätigkeit des Inkassounternehmens und sind über die Inkassogebühr gedeckt.
  • Macht das Inkassounternehmen Zinsforderungen geltend, muss es detaillierte Angaben zur Berechnung der Zinsen machen. Das heißt, es muss den Zinssatz und den Zeitraum angeben, für den die Zinsen geltend gemacht werden. Zinsforderungen sind in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins zulässig. So sagt es das Gesetz.
  • Kosten von circa 15 Euro für die Ermittlung einer Adresse oder für Nachfragen beim Einwohnermeldeamt sind gerechtfertigt, wenn Sie umgezogen sind und das ihrem ursprünglichen Vertragspartner nicht mitgeteilt haben.Da die Kosten bei den Einwohnermeldeämtern stark voneinander abweichen, können Sie auch den Nachweis für die tatsächlich angefallenen Kosten vom Inkassounternehmen einfordern.

Gut zu wissen: Hat das Inkassounternehmen die Forderung gekauft, darf es keine Inkassokosten verlangen. Es betreibt das Inkasso in eigener Sache.

Muss ich bei Inkasso immer bezahlen?

Nein! Sie müssen den Aufforderungen eines Inkassounternehmens nur dann nachkommen, wenn Sie einem Unternehmen tatsächlich Geld schulden und mit der Zahlung in Verzug sind. Und auch dann müssen Sie nicht für überhöht kalkulierte Inkassokosten aufkommen.

Sie müssen gar nicht zahlen, wenn Sie sich sicher sind, keinen Vertrag mit dem Unternehmen für die konkrete Forderung abgeschlossen zu haben. In diesem Fall sollten Sie den Forderungen schriftlich widersprechen und Ihren Brief per Einwurfeinschreiben versenden.

Leider sind in der Branche unseriöse Methoden weit verbreitet. Viele Inkassofirmen wollen mit dubiosen Dienstleistungen Kasse machen. Sie drohen mit Mahnbescheiden oder Zwangsvollstreckung bis hin zum Gerichtsvollzieher oder zur "Kontosperre", um ihren Forderungen Nachdruck zu verleihen. Anhand der Schreiben können viele Menschen oftmals gar nicht erkennen, wo die offenen Rechnungen herkommen und ob die Forderungen berechtigt sind. Durch aggressive Wortwahl und durch vermeintlich drohende Gerichtsverfahren erreichen die Inkassounternehmen ihr Ziel: Die Angesprochenen reagieren verunsichert und zahlen, selbst wenn sie nicht müssten.

TIPP: Wenn Sie von einem Inkassounternehmen eine Zahlungsaufforderung erhalten, verlangen Sie das Original der Vollmacht oder Abtretungsurkunde des Inkassounternehmens.

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Woran erkenne ich ein seriöses Inkassounternehmen?

Jedes Inkassobüro muss gemäß §10 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) registriert sein. Es benötigt einen entsprechenden Registrierungsbescheid der zuständigen Aufsichtsbehörde. Ob ein Inkassobüro registriert ist, können Sie imRechtsdienstleistungsregisterkostenfrei nachprüfen. Ein nicht registriertes Inkassounternehmen können Sie bei der zuständigen Aufsichtsbehörde anzeigen.

Bitte bedenken Sie: Die Registrierung eines Inkassobüros allein sagt nichts über die Seriosität aus. Auch registrierte Inkassobüros können unlautere Methoden anwenden.

Seriöse Inkassounternehmen kommunizieren transparent und gehen auf Ihre Einwände ein. Bereits aus dem ersten Schreiben des Inkassounternehmens muss hervorgehen, für wen die Bezahlung der Forderung beigetrieben wird. Darüber hinaus müssen sowohl der Vertragsgegenstand als auch das Datum des Vertragsschlusses konkret benannt werden. Auf Ihre Anfrage hin muss das Inkassounternehmen ergänzende Angaben machen, zum Beispiel:

  • die Anschrift des Auftraggebers (die sogenannte "ladungsfähige" Anschrift – Postfach reicht nicht),
  • Name oder Firma des (ursprünglichen) Gläubigers und
  • besonders wichtig: bei Verträgen die wesentlichen Umstände des Vertragsschlusses (zum Beispiel per Telefon oder persönlich im Ladenlokal).

Die Forderung muss für Sie nachvollziehbar sein. Ein seriöses Inkassobüro setzt Ihnen eine angemessene Frist zum Ausgleich der Forderung. Sie dürfen kein Schreiben erhalten, das auf einen Zeitpunkt datiert ist, der mehr als zwei Wochen vor der Zustellung liegt und die gesetzte Zahlungsfrist bereits mehrere Tage verstrichen ist.

Eine Liste zu unseriösen Inkassoschreiben hat die Verbraucherzentrale Brandenburg erstellt. Diese Liste wird regelmäßig aktualisiert.

Bekomme ich bei Inkasso einen Schufa-Eintrag?

Ein Eintrag bei der Schufa oder einer anderen Auskunftei ist nur zulässig, wenn es sich um eine berechtigte Forderung handelt und Sie die Rechnung des Inkassobüros trotz mindestens zweifacher Mahnung nicht bezahlen.

Wenn Sie gegen die Forderung schriftlich Widerspruch eingelegt haben, dürfen keine Daten übermittelt werden. Auch einschüchternde Drohungen mit einem Eintrag bei der Schufa sind nicht zulässig. Darüber hinaus haben Sie ein Auskunftsrecht zu den bei der Schufa über Sie gespeicherten Daten und das Recht, unzulässige Einträge löschen bzw. berichtigen zu lassen.

Kommen große Männer zu mir nach Hause und werde ich verurteilt?

Angst machen gilt nicht! Es kommen keine großen, wuchtig aussehenden Männer zu Besuch oder in Ihre Wohnung. Sie müssen einen Inkassomitarbeiter auch nicht in Ihre Wohnung lassen. Ebenso wenig werden Sie so ohne Weiteres (strafrechtlich) verurteilt. Lassen Sie sich nicht von Urteilen irritieren, die den Zahlungsaufforderungen anhängen. Diese betreffen immer nur einen Einzelfall und nicht automatisch Ihre konkrete Situation.

Lassen Sie sich auch nicht davon einschüchtern, wenn:

  • damit gedroht wird, Polizei und Staatsanwaltschaft einschalten zu wollen,
  • ein Mahn- oder Vollstreckungsbescheid angekündigt werden,
  • eine Kontosperre angedroht und deren Folgen in allen Einzelheiten beschrieben werden,
  • nach Erlass eines Vollstreckungsbescheides die Zwangsvollstreckung Ihrer Bezüge, Rente, Ihres Arbeitslosengeldes durch den Gerichtsvollzieher folgen sollen!

Kommt bei Inkasso der Gerichtsvollzieher?

Im ersten Schritt muss ein Mahnbescheid erlassen worden sein. Den kann das Inkassounternehmen bei einem Gericht beantragen. Das Gericht prüft nicht, ob die Forderungen berechtigt sind. SindSie der Auffassung, dass die Forderung aus dem Mahnbescheid entweder gar nicht oder in der angegebenen Höhe nicht berechtigt ist, sollten Sie unbedingt innerhalb von zwei Wochen schriftlich widersprechen. Dann kann der Gläubiger - also der, dem Sie das Geld schulden - das Verfahren nur dadurch weiterführen, dass er eine Klageschrift bei Gericht einreicht. Es gibt dann ein Gerichtsverfahren, bei dem auch Sie gehört werden und ein Richter dann über die Forderung entscheidet. Wenn das Gericht zu dem Urteil kommt, dass Sie das Geld bezahlen müssen, kann der Gläubiger mit dem Urteil das Geld durch den Gerichtsvollstrecker eintreiben lassen.

Aber: Viele Unternehmen haben kein Interesse an einem Gerichtsverfahren. Zumindest nicht die, die Zahlungen aufgrund von untergeschobenen Verträgen oder vermeintlichen Gewinnmitteilungen eintreiben.

Legen Sie aber keine sinnlosen Widersprüche ein, etwa wenn die Forderung genau so berechtigt ist, wie vom Gläubiger berechnet. Ein Gerichtsverfahren macht die Sache bei einer berechtigten Forderung teurer.

Reagieren Sie auf den Mahnbescheid nicht, müssen Sie damit rechnen, dass Sie als nächstes einen Vollstreckungsbescheid erhalten. Gegen diesen können Sie innerhalb von zwei Wochen schriftlich Einspruch einlegen. Beantragen Sie zusätzlich auch die vorläufige Einstellung der Zwangsvollstreckung aus dem – noch nicht rechtskräftigen – Vollstreckungsbescheid.Diesen Antrag können Sie zum Beispiel bei einem Rechtspfleger beim Amtsgericht stellen.

Nach einem Einspruch kommt es zu einem Verfahren vor Gericht, welches meistens mit einem Urteil beendet wird. Legen Sie allerdings keinen Einspruch ein, wird dem Gläubiger ein – nun rechtskräftiger – Vollstreckungsbescheid erteilt, mit dem er das Geld durch den Gerichtsvollzieher eintreiben lassen kann. Sollten Sie die Fristen versäumt haben, kann auch eine eigentlich unberechtigte Forderung vom Gerichtsvollzieher eingetrieben werden.

Was passiert, wenn ich eine Abtretung eigener Ansprüche unterschreibe?

Grundsätzlich sollten Sie dem Inkassounternehmen keine Abtretung unterschreiben. Bei einer Abtretung würden Sie zum Beispiel Ihren Lohnanspruch an das Inkassounternehmen übertragen.

Abtretungen werden oft bei Vereinbarung einer Ratenzahlung verlangt. Meist ist eine Abtretung des Gehalts vorgesehen. Es können aber auch andere Vermögenswerte oder Einkommensarten abgetreten werden, zum Beispiel Lebens- und andere Versicherungen, Lohnsteuer-Rückzahlungen, Krankengeld oder das Kontoguthaben.

Streichen Sie einen solchen Absatz in der Ratenzahlungsvereinbarung oder verweigern Sie die Unterschrift. Denn wenn Sie eine Abtretung erteilt haben, entfällt für das Inkassounternehmen zunächst der Weg zum Gericht und es kann sich unmittelbar an Ihren Arbeitnehmer oder Ihr Kreditinstitut wenden, wenn Sie die Raten nicht mehr zahlen können.

Bitte bedenken Sie: Für die Vereinbarung einer Ratenzahlungsvereinbarung kann das Inkassounternehmen zusätzlichen Kosten verlangen. Hierauf müssen die Inkassounternehmen auch ausdrücklich hinweisen.

Lesen Sie unsere zusammengefassten Tipps, wie Sie bei Inkassoforderungen richtig reagieren.

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9 Tipps, wie Sie bei Inkasso-Forderungen richtig reagieren

Inkassobrief erklärt - wie prüfe ich Inkassoschreiben?

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Sie möchten sich Ihren Traum verwirklichen und ein Haus bauen oder kaufen? Das wird in Ihrem Leben bestimmt eines Ihrer größten Projekte. Lassen Sie sich deshalb vorher umfassend zu allen Finanzierungsfragen beim Bauen und Wohnen beraten. Unsere unabhängigen Finanzexperten erläutern Ihnen unterschiedliche Finanzierungsformen und -möglichkeiten. Dabei loten sie auch staatliche Fördermaßnahmen aus. Anschließend entwickeln sie gemeinsam mit Ihnen ein Finanzierungskonzept. Damit es dann auch eines Ihrer schönsten Projekte wird. Die Immobilienfinanzierungsberatung beinhaltet u. a. folgende Leistungen (natürlich auch bei gebrauchten Immobilien):

  • Erläuterung verschiedener Finanzierungsmodelle und staatlicher Fördermöglichkeiten
  • Wie viel Haus/Wohnung kann ich mir leisten?
  • Entwicklung eines persönlichen Finanzierungskonzeptes
  • Überprüfung und Bewertung vorgelegter Finanzierungsvorschläge
  • Das Haus steht, die Wohnung ist gekauft, das Darlehen wird seit Jahren getilgt und die Zinsbindung läuft aus: Beratung zu Formen der Anschlussfinanzierung.

Bringen Sie zur Beratung bitte mit:

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Wir beraten Sie zu den Themen: Betrug im Internet, Fake-Shops, Kostenfallen im Internet (auch Smartphone), Datenschutzfragen (Datensammlung über Gewinnspiele etc., sparsamer Umgang mit Daten beim Surfen im Internet, Unerlaubte Telefonwerbung, Auskunftspflicht von Unternehmen)

Fragen zu Urheberrechtsverletzungen können Sie durch unsere anwaltliche Beratung klären lassen!

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  • Kauf von Produkten, Kaufverträge (zum Beispiel Kaufen per Internet, Möbel-, Auto-, Computerkauf)
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Die Beratung zum Thema Altersvorsorge für Frauen (bis zu 1 Stunde) kostet 110 Euro. Dauert die Beratung 90 Minuten, berechnen wir 165 Euro.

Jedes Geldinstitut muss im wachsenden Konkurrenzkampf verstärkt auf den eigenen Gewinn achten. Wir sind hingegen völlig unabhängig von Banken und Versicherungen. Unsere Finanzexperten orientieren sich an Ihren konkreten Wünschen und Bedürfnissen. Sie entwickeln mit Ihnen gemeinsam, in einer individuellen Beratung, eine optimale Finanzstrategie für Sie. Damit der Gewinn am Ende auch bei Ihnen bleibt.

Jetzt starten! So gelingt die Geldanlage mit ETF.

Geringere Einkommen und längere Jobpausen: Gerade Frauen erwartet oft nur eine kleine Rente. Umso wichtiger ist es, möglichst früh privat vorzusorgen. Riester-Produkte und betriebliche Renten sind dafür meist nicht geeignet, ETF oft die bessere Wahl. Aber wie funktionieren ETF-Sparpläne? Was ist dabei zu beachten, und wie starte ich am besten?

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  • Vertragsangebote / -unterlagen, Vertragsstände (z.B. Standmitteilung), Rentenbescheide, aktueller Steuerbescheid

Private Altersvorsorge und Geldanlage

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Die Beratung zu den Themen private Altersvorsorge und Geldanlage (bis zu 1 Stunde) kostet 110 Euro.Dauert die Beratung 90 Minuten, berechnen wir 165 Euro.

Jedes Geldinstitut muss im wachsenden Konkurrenzkampf verstärkt auf den eigenen Gewinn achten. Wir sind hingegen völlig unabhängig von Banken und Versicherungen. Unsere Finanzexperten orientieren sich an Ihren konkreten Wünschen und Bedürfnissen. Sie entwickeln mit Ihnen gemeinsam, in einer individuellen Beratung, eine optimale Finanzstrategie für Sie. Damit der Gewinn am Ende auch bei Ihnen bleibt, nehmen sie u. a. diese Punkte unter die Lupe:

  • Welche Finanzprodukte gibt es und wie risikoreich sind sie? (z. B. Sparbriefe, Investmentfonds, Bausparverträge, Zertifikate, Anleihen etc.)
  • Was verfolgen Sie für Anlageziele und wie ist Ihre Risikoneigung?
  • Welche Finanzprodukte passen zu Ihnen?
  • Wie können Sie sinnvoll für die Ausbildung der Kinder und Enkel sparen?
  • Die Riester-Rente lohnt sich in der Regel nicht mehr! Was mache ich mit meinem alten Vertrag? Gibt es Alternativen?
  • Lohnt sich noch eine kapitalbildende Lebensversicherung oder eine private Rentenversicherung? Soll ich einen alten Vertrag beitragsfrei stellen? Gibt es sinnvollere Alternativen?
  • Auch die sogenannte Entgeltumwandlung in der betrieblichen Altersversorgung lohnt sich in der Regel nicht mehr, wenn der Arbeitgeber keinen relevanten Beitrag leistet! Lohnt sich die betriebliche Altersversorgung für Sie? Gibt es auch hier Alternativen?

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Rechenservice Vorfälligkeitsentschädigung

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Wir bieten keine persönliche Beratung an. Aber Sie können uns schreiben: In Zusammenarbeit mit der Verbraucherzentrale Hamburg prüfen wir, ob Ihre Bank richtig abgerechnet hat.

Senden Sie bitteeine Kopie des Darlehensvertrages, den Ablösezeitpunkt (genaues Datum), die Restschuld zum Ablösezeitpunkt, die Berechnung oder Forderung der Bank sowie diesesausgefüllteFormular an die:
Verbraucherzentrale Niedersachsen, Herrenstr. 14, 30159 Hannover, Stichwort: Analyse Vorfälligkeit.

80 Euro

Rechenservice Vorfälligkeitsentschädigung

Die Verbraucherzentrale Niedersachsen prüft in Zusammenarbeit mit der Verbraucherzentrale Hamburg, ob Ihre Bank richtig abgerechnet hat.

Sie erhalten die Computerberechnung sowie einen Beratungsbrief, mit dem Sie Ihren Anspruch gegenüber der Bank geltend machen können.

Der Service kostet 80Euro pro Kredit.

Sie möchten diesen Service nutzen? Senden Sie bittefolgende Unterlagen

  • Kopie des Darlehensvertrages
  • Ablösezeitpunkt (genaues Datum)
  • Restschuld zum Ablösezeitpunkt
  • Berechnung oder Forderung der Bank sowie
  • diesesausgefüllteFormular

an die: Verbraucherzentrale Niedersachsen, Herrenstr. 14, 30159 Hannover, Stichwort: Analyse Vorfälligkeit.

Wir leiten Ihre Unterlagen an die Verbraucherzentale Hamburg weiter. Das Ergebnis erhalten Sie direkt von der Verbraucherzentrale Hamburg.Mitder Berechnung und demBeratungsbrief könnenSie Ihren Anspruch gegenüber der Bank geltend machen.

Die Bearbeitungszeit beträgt zurzeit maximal vier Wochen.

Bitte beachten Sie

Das Angebot gilt nur für private Baufinanzierungen. Das Urteil des Bundesgerichtshofes betrifft nur Fälle, in denen der Kunde das Recht auf vorzeitige Kreditrückzahlung hat (zum Beispiel Hausverkauf). Dazu gehört in der Regel nicht die Umschuldung zu einem Darlehen mit niedrigerem Zinssatz.

Ist die Widerrufsbelehrung Ihres Vertrages korrekt?

Wenn diese nicht den Anforderungen des Gesetzes entspricht, kann es sein, dass Sie gar keine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen müssen. Im Rahmen unserer Rechtsberatung durch Anwalt prüfen wir gerne die Widerrufsbelehrung Ihres Vertrags.

Rechtsberatung zu Banken, Bausparkassen und Zahlungsverkehr

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Die Rechtsberatung bis zu 20 Minuten kostet 20 Euro.
Dauert die Beratung länger, kosten weitere 10 Minuten 10 Euro.

Unsere qualifizierten Fachkräfte beraten Sie individuell und anbieterunabhängigzu den Themen:

  • Bankgebühren
  • Girokonten für Privatkunden – Kontomodelle, Kontoführungsgebühren, Dispo- und Überziehungszinsen, neue Gebühren für Girocard und Bargeldservice
  • Bank- und Kreditkarten
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  • Kündigung von Prämien- und Bonussparverträgen
  • Auskunfteien

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Rechtsberatung zu Kapitalanlagen

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Rechtsberatung zu Kapitalanlagen

Die Rechtsberatung zu Kapitalanlagen durch einen Anwalt bis zu 40 Minuten kostet 75 Euro.

Verbraucher, die ihr Geld in der Hoffnung auf eine solide Altersvorsorge in geschlossene Fonds, Beteiligungen, Wertpapiere, außerbörslich gehandelte Genussscheine und Aktien oder Investmentfonds investiert haben, können sich durch einen erfahrenen Fachanwalt beraten lassen. Dieser prüft dann, ob Sie Ansprüche geltend machen und wie diese durchgesetzt werden können.

Fonds und Beteiligungen wurden oft als sichere Anlagen zur Altersvorsorge verkauft. Waren es früher Immobilienfonds und Schiffsfonds, sind es heute vor allem auch ökologische Beteiligungen wie etwa Waldfonds oder Windkraftanlagen. Das ökologische Gewissen zieht. Es gibt zahlreiche weitere dubiose Angebote aus dem sogenannten Grauen Kapitalmarkt, die sich vermutlich vor allem für die Anbieter rechnen. Ob sich die Anlage später für die Kunden auszahlt, bleibt offen. Es droht der Totalverlust Ihres Geldes. Schlimmstenfalls müssen sogar Ausschüttungen zurückgezahlt oder darüber hinaus noch Gelder nachgeschossen werden. Besonders bitter ist dies, wenn das Geld der Altersvorsorge dienen sollte.

Die Erfahrung zeigt: Anleger werden von ihren Beratern im Vorfeld nicht ausreichend informiert. Es wird weder hinreichend geprüft, ob das empfohlene Produkt überhaupt zu dem Kunden passt noch setzt sich der Berater mit den zahlreichen Risiken der Anlage auseinander. Die Aufklärung ist daher oft mangelhaft.

Das Beratungsangebot hilft Ihnen daher, die bestehenden Chancen auszuloten und mögliche Fehlentscheidungen zu verhindern. Dabei werden Fragen erörtert wie:

  • Habe ich überhaupt einen Anspruch?
  • Gegen wen richtet sich der Anspruch?
  • Wie ist die Beweislage?
  • Ist der Anspruch schon verjährt?
  • Was kostet ein Verfahren?

Die Verbraucherzentrale hilft Ihnen dabei, Klarheit über Ihre Vermögenslage zu verschaffen. Eine Überprüfung lohnt sich auch dann, wenn die Anlage noch nicht abgeschlossen ist.

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  • Vertragsangebote / -unterlagen (falls vorhanden)

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Der Riester-Check bis zu 1 Stunde kostet 110 Euro.

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Überprüfung bestehende Riester-Verträge und mögliche Alternativen

Die Riester-Rente lohnt sich in der Regel nicht mehr. Wie ist mein Vertrag zu beurteilen? Soll ich ihn beitragsfrei stellen oder sogar kündigen? Welche sinnvollen Alternativen gibt es?

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  • Vertragsangebote / -unterlagen, Vertragsstände (z.B. Standmitteilung), Rentenbescheide, aktueller Steuerbescheid

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Die Urheberrechtsberatung durch einen Anwalt bis zu 20 Minuten kostet 35 Euro.
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Bei besonders komplexen rechtlichen Problemen können Sie sich bei uns von einem Rechtsanwalt beraten lassen. Sie schildern unserem Anwalt Ihren Fall und erhalten dann eine umfassende individuelle rechtliche Hilfe. Damit können Sie vielfach Ihre Rechte selbständig durchsetzen. Komplizierte rechtliche Fragestellungen entstehen häufig zu folgendem Thema:

  • Urheberrechtsverletzungen im Internet

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  • Alle Unterlagen zu Ihrem Fall (Verträge, Schriftwechsel etc.)

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Bei besonders komplexen rechtlichen Problemen können Sie sich bei uns von einem Rechtsanwalt beraten lassen. Sie schildern unserem Anwalt Ihren Fall und erhalten dann eine umfassende individuelle rechtliche Hilfe. Damit können Sie vielfach Ihre Rechte selbständig durchsetzen. Komplizierte rechtliche Fragestellungen entstehen häufig, zum Beispielzu folgenden Themen:

  • Urheberrechtsverletzungen im Internet (online buchbar)
  • Betrug im Internet/Internetfallen
  • Überhöhte Mobilfunkrechnungen
  • Kaufverträge (zum Beispiel Kaufen per Internet, Möbel-, Auto-, Computerkauf)
  • Prüfung der Widerrufsbelehrung zum Immobiliendarlehensvertrag (online buchbar)
  • Kündigung alter Bausparverträge durch die Bausparkasse.

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Bei besonders komplexen rechtlichen Problemen können Sie sich bei uns von einem Rechtsanwalt beraten lassen. Sie schildern unserem Anwalt Ihren Fall und erhalten dann eine umfassende individuelle rechtliche Hilfe. Damit können Sie vielfach Ihre Rechte selbständig durchsetzen. Komplizierte rechtliche Fragestellungen entstehen häufig, zum Beispielzu folgendem Thema:

  • Prüfung der Widerrufsbelehrung zum Immobiliendarlehensvertrag.

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  • Erläuterung verschiedener Finanzierungsmodelle und staatlicher Fördermöglichkeiten
  • Wie viel Haus/Wohnung kann ich mir leisten?
  • Entwicklung eines persönlichen Finanzierungskonzeptes
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Die Videoberatung zu den Themen private Altersvorsorge und Geldanlage (bis zu 1 Stunde) kostet 110 Euro. Dauert die Beratung 90 Minuten, berechnen wir 165 Euro.

Jedes Geldinstitut muss im wachsenden Konkurrenzkampf verstärkt auf den eigenen Gewinn achten.Wir sindhingegenvöllig unabhängig von Banken und Versicherungen. Unsere Finanzexperten orientieren sich an Ihren konkreten Wünschen und Bedürfnissen. Sie entwickeln mit Ihnen gemeinsam, in einer individuellen Beratung, eine optimale Finanzstrategie für Sie. Damit der Gewinn am Ende auch bei Ihnen bleibt, nehmen sie u. a. diese Punkte unter die Lupe:

  • Welche Finanzprodukte gibt es und wie risikoreich sind sie?(zum Beispiel Sparbriefe, Investmentfonds, Bausparverträge, Zertifikate, Anleihen)
  • Was verfolgen Sie für Anlageziele und wie ist Ihre Risikoneigung?
  • Welche Finanzprodukte passen zu Ihnen?
  • Wie können Sie sinnvoll für die Ausbildung der Kinder und Enkel sparen?
  • Die Riester-Rente lohnt sich in der Regel nicht mehr! Was mache ich mit meinem alten Vertrag? Gibt es Alternativen?
  • Lohnt sich noch eine kapitalbildende Lebensversicherung oder eine private Rentenversicherung? Soll ich einen alten Vertrag beitragsfrei stellen? Gibt es sinnvollere Alternativen?
  • Auch die sogenannte Entgeltumwandlung in der betrieblichen Altersversorgung lohnt sich in der Regel nicht mehr, wenn der Arbeitgeber keinen relevanten Beitrag leistet! Lohnt sich die betriebliche Altersversorgung für Sie? Gibt es auch hier Alternativen?

Bringen halten Sie zur Beratung bereit:

  • Vertragsangebote / -unterlagen, Vertragsstände (zum Beispiel Standmitteilung), Rentenbescheide, aktueller Steuerbescheid

Reiserecht, Kauf-, Dienstleistungs- & Handwerkerverträge

Info

bis zu 20 Minuten
kostenfrei

Reiserecht, Kauf-, Dienstleistungs- & Handwerkerverträge

Wir informieren und unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte gegenüber Händlern, Handwerkern, Herstellern und Dienstleistungsunternehmen. Ganz gleich ob vor oder nach einem Vertragsabschluss. Qualifizierte Fachkräfte beraten Sie individuell und anbieterunabhängig z. B. zu folgenden Themen:

  • Kauf von Produkten, Kaufverträge (z. B. Kaufen per Internet, Möbel-, Auto-, Computerkauf etc.)
  • Rechtsfragen zu Dienstleistungen (z. B. Dienstverträge mit Fitnessstudios, Partnervermittlungen etc.)
  • Verträge mit Handwerkern und Kundendiensten (Werkverträge)
  • Gewinne, Gutscheine und Kaffeefahrten
  • Reiserecht (Urlaub, Bahn- und Fluggastrechte).

Sie können im Rahmen der Videoberatung elektronisch vorhandene Dokumente in das Videochat-Fenster hochladen (z.B. als pdf-Datei), insbesondere:

  • Vertragsunterlagen und Schriftwechsel (falls vorhanden)
  • Bitte lesen Sie auch unsere Datenschutzhinweise.

Immobilienfinanzierung

Info

bis zu 90 Minuten
165 Euro

Immobilienfinanzierung

Die Immobilienfinanzierungsberatung bis zu 90 Minuten kostet 165 Euro.

Sie möchten sich Ihren Traum verwirklichen und ein Haus bauen oder kaufen? Das wird in Ihrem Leben bestimmt eines Ihrer größten Projekte. Lassen Sie sich deshalb vorher umfassend zu allen Finanzierungsfragen beim Bauen und Wohnen beraten.Unsere unabhängigen Finanzexperten erläutern Ihnen unterschiedliche Finanzierungsformen und -möglichkeiten.Dabei loten sie auch staatliche Fördermaßnahmen aus.Anschließend entwickeln sie gemeinsam mit Ihnen ein Finanzierungskonzept.Damit es dann auch eines Ihrer schönsten Projekte wird. Die Immobilienfinanzierungsberatung beinhaltet u. a. folgende Leistungen (natürlich auch bei gebrauchten Immobilien):

  • Erläuterung verschiedener Finanzierungsmodelle und staatlicher Fördermöglichkeiten
  • Wie viel Haus/Wohnung kann ich mir leisten?
  • Entwicklung eines persönlichen Finanzierungskonzeptes
  • Überprüfung und Bewertung vorgelegter Finanzierungsvorschläge
  • Das Haus steht, die Wohnung ist gekauft, das Darlehen wird seit Jahren getilgt und die Zinsbindung läuft aus: Beratung zu Formen der Anschlussfinanzierung.

Bringen halten Sie zur Beratung bereit:

  • Alle Unterlagen zur Finanzierung / Finanzierungsvorschläge etc. (falls vorhanden)
  • Alte Darlehensverträge (falls vorhanden)

Kostenfreie Kurzberatung - Kauf- und Dienstleistungsverträge

Info

Telefon-, Mobilfunk- & Internetverträge,
Internetbetrug & Datenschutz,
Kauf-, Dienstleistungs- & Handwerkerverträge,
Reiserecht

Montag, Dienstag, Donnerstag 10:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag 10:00 - 13:00Uhr

0511 9119696

Kostenfreie Kurzberatung - Kauf- und Dienstleistungsverträge

Wir bieten Ihnen eine kostenlose Kurzberatung zu den genannten Themen an. Bei komplexeren Angelegenheiten kann es allerdings sein, dass Sie einen Termin für eine kostenlose Vor-Ort- oder Video-Beratung benötigen. Gerne prüfen wir in dem Termin dann Ihre Unterlagen.

Bei Bedarf setzen wir uns auch schriftlich für Sie ein (außergerichtliche Rechtsvertretung). Diese kostet pauschal 40 Euro.

Bitte beachten Sie: Wir beraten nur zu außergerichtlichen Angelegenheiten des Verbraucherrechts. Bei Streitigkeiten zwischen Privatpersonen, zu Mietrecht, Familien- oder Erbrecht, Steuerrecht, Arbeits- und Sozialrecht, Straf- und Verkehrsrecht sowie Verwaltungsrecht bieten wir keine Beratung an. Fälle aus dem gewerblichen oder beruflichen Bereich sind ebenfalls ausgeschlossen.

Bitte lesen Sie auch unsere Datenschutzhinweise.

Private Altersvorsorge und Geldanlage

Info

bis zu 1 Stunde
110 Euro

Private Altersvorsorge und Geldanlage

Die Beratung zu den Themen private Altersvorsorge und Geldanlage (bis zu 1 Stunde) kostet 110 Euro.Dauert die Beratung 90 Minuten, berechnen wir 165 Euro.

Jedes Geldinstitut muss im wachsenden Konkurrenzkampf verstärkt auf den eigenen Gewinn achten. Wir sind hingegen völlig unabhängig von Banken und Versicherungen. Unsere Finanzexperten orientieren sich an Ihren konkreten Wünschen und Bedürfnissen. Sie entwickeln mit Ihnen gemeinsam, in einer individuellen Beratung, eine optimale Finanzstrategie für Sie. Damit der Gewinn am Ende auch bei Ihnen bleibt, nehmen sie unter anderem diese Punkte unter die Lupe:

  • Welche Finanzprodukte gibt es und wie risikoreich sind sie? (zum Beispiel Sparbriefe, Investmentfonds, Bausparverträge, Zertifikate, Anleihen)
  • Was verfolgen Sie für Anlageziele und wie ist Ihre Risikoneigung?
  • Welche Finanzprodukte passen zu Ihnen?
  • Wie können Sie sinnvoll für die Ausbildung der Kinder und Enkel sparen?
  • Die Riester-Rente lohnt sich in der Regel nicht mehr! Was mache ich mit meinem alten Vertrag? Gibt es Alternativen?
  • Lohnt sich noch eine kapitalbildende Lebensversicherung oder eine private Rentenversicherung? Soll ich einen alten Vertrag beitragsfrei stellen? Gibt es sinnvollere Alternativen?
  • Auch die sogenannte Entgeltumwandlung in der betrieblichen Altersversorgung lohnt sich in der Regel nicht mehr, wenn der Arbeitgeber keinen relevanten Beitrag leistet! Lohnt sich die betriebliche Altersversorgung für Sie? Gibt es auch hier Alternativen?

Bringen halten Sie zur Beratung vor:

  • Vertragsangebote / -unterlagen, Vertragsstände (zum Beispiel Standmitteilung), Rentenbescheide, aktueller Steuerbescheid

Rechtsberatung zu Banken, Bausparkassen und Zahlungsverkehr

Info

bis zu 20 Minuten
20 Euro

Rechtsberatung zu Banken, Bausparkassen und Zahlungsverkehr

Die Rechtsberatung bis zu 20 Minutgen kostet 20 Euro.
Dauert die Beratung länger, kosten weitere 10 Minuten 10 Euro.

Unsere qualifizierten Fachkräfte beraten Sie individuell und anbieterunabhängigzu den Themen:

  • Bankgebühren
  • Girokonten für Privatkunden – Kontomodelle, Kontoführungsgebühren, Dispo- und Überziehungszinsen, neue Gebühren für Girocard und Bargeldservice
  • Bank- und Kreditkarten
  • Kündigung von (alten, noch gut verzinsten) Bausparverträgen
  • Kündigung von Prämien- und Bonussparverträgen
  • Auskunfteien

Bringen Sie zur Beratung bitte mit:
Vertragsunterlagen und Schriftwechsel (falls vorhanden), gegebenenfalls Kontoauszüge

Rechtsberatung zu Kapitalanlagen (Beratung durch Anwalt)

Info

bis zu 40 Minuten
75 Euro

Rechtsberatung zu Kapitalanlagen (Beratung durch Anwalt)

Die Rechtsberatung zu Kapitalanlagen durch einen Anwalt bis zu 40 Minuten kostet 75 Euro.

Verbraucher, die ihr Geld in der Hoffnung auf eine solide Altersvorsorge in geschlossene Fonds, Beteiligungen, Wertpapiere, außerbörslich gehandelte Genussscheine und Aktien oder Investmentfonds investiert haben, können sich durch einen erfahrenen Fachanwalt beraten lassen. Dieser prüft dann, ob Sie Ansprüche geltend machen und wie diese durchgesetzt werden können.

Fonds und Beteiligungen wurden oft als sichere Anlagen zur Altersvorsorge verkauft. Waren es früher Immobilienfonds und Schiffsfonds, sind es heute vor allem auch ökologische Beteiligungen wie etwa Waldfonds oder Windkraftanlagen. Das ökologische Gewissen zieht. Es gibt zahlreiche weitere dubiose Angebote aus dem sogenannten Grauen Kapitalmarkt, die sich vermutlich vor allem für die Anbieter rechnen. Ob sich die Anlage später für die Kunden auszahlt, bleibt offen. Es droht der Totalverlust Ihres Geldes. Schlimmstenfalls müssen sogar Ausschüttungen zurückgezahlt oder darüber hinaus noch Gelder nachgeschossen werden. Besonders bitter ist dies, wenn das Geld der Altersvorsorge dienen sollte.

Die Erfahrung zeigt: Anleger werden von ihren Beratern im Vorfeld nicht ausreichend informiert. Es wird weder hinreichend geprüft, ob das empfohlene Produkt überhaupt zu dem Kunden passt noch setzt sich der Berater mit den zahlreichen Risiken der Anlage auseinander. Die Aufklärung ist daher oft mangelhaft.

Das Beratungsangebot hilft Ihnen daher, die bestehenden Chancen auszuloten und mögliche Fehlentscheidungen zu verhindern. Dabei werden Fragen erörtert wie:

  • Habe ich überhaupt einen Anspruch?
  • Gegen wen richtet sich der Anspruch?
  • Wie ist die Beweislage?
  • Ist der Anspruch schon verjährt?
  • Was kostet ein Verfahren?

Die Verbraucherzentrale hilft Ihnen dabei, Klarheit über Ihre Vermögenslage zu verschaffen. Eine Überprüfung lohnt sich auch dann, wenn die Anlage noch nicht abgeschlossen ist.

Bringen Sie zur Beratung bitte mit:

  • Vertragsangebote / -unterlagen (falls vorhanden)

Urheberrecht (Beratung durch Anwalt)

Info

bis zu 20 Minuten
35 Euro

Urheberrecht (Beratung durch Anwalt)

Die Urheberrechtsberatung durch einen Anwalt bis zu 20 Minuten kostet 35 Euro.
Ein
zusätzlicher Schriftwechsel (je Schriftstück) kostet 30 Euro.

Bei besonders komplexen rechtlichen Problemen können Sie sich bei uns von einem Rechtsanwalt beraten lassen. Sie schildern unserem Anwalt Ihren Fall und erhalten dann eine umfassende individuelle rechtliche Hilfe. Damit können Sie vielfach Ihre Rechte selbständig durchsetzen. Komplizierte rechtliche Fragestellungen entstehen häufig, zum Beispielzu folgendem Thema:

  • Urheberrechtsverletzungen im Internet

Bringen Sie zur Beratung bitte mit:

  • Alle Unterlagen zu Ihrem Fall (Verträge, Schriftwechsel etc.)

Zu komplexeren Rechtsfragen: Beratung durch Anwalt

Info

bis zu 20 Minuten
35 Euro

Termin über 0511 911960

Zu komplexeren Rechtsfragen: Beratung durch Anwalt

Die Rechtsberatung durch einen Anwalt bis zu 20 Minuten kostet 35 Euro.
Ein zusätzlicher Schriftwechsel (je Schriftstück) kostet 30 Euro.

Bei besonders komplexen rechtlichen Problemen können Sie sich bei uns von einem Rechtsanwalt beraten lassen. Sie schildern unserem Anwalt Ihren Fall und erhalten dann eine umfassende individuelle rechtliche Hilfe. Damit können Sie vielfach Ihre Rechte selbständig durchsetzen. Komplizierte rechtliche Fragestellungen entstehen häufig, zum Beispielzu folgenden Themen:

  • Urheberrechtsverletzungen im Internet (online buchbar)
  • Betrug im Internet/Internetfallen
  • Überhöhte Mobilfunkrechnungen
  • Kaufverträge (zum Beispiel Kaufen per Internet, Möbel-, Auto-, Computerkauf)
  • Prüfung der Widerrufsbelehrung zum Immobiliendarlehensvertrag (online buchbar)
  • Kündigung alter Bausparverträge durch die Bausparkasse.

Bringen Sie zur Beratung bitte mit:

  • Alle Unterlagen zu Ihrem Fall (Verträge, Schriftwechsel etc.)
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Author: Terence Hammes MD

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Name: Terence Hammes MD

Birthday: 1992-04-11

Address: Suite 408 9446 Mercy Mews, West Roxie, CT 04904

Phone: +50312511349175

Job: Product Consulting Liaison

Hobby: Jogging, Motor sports, Nordic skating, Jigsaw puzzles, Bird watching, Nordic skating, Sculpting

Introduction: My name is Terence Hammes MD, I am a inexpensive, energetic, jolly, faithful, cheerful, proud, rich person who loves writing and wants to share my knowledge and understanding with you.